Betreutes Wohnen
Ambulant betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen

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Unser Angebot - Ambulant betreutes Wohnen

Unsere Angebote sind freiwillig. Das bedeutet, dass unsere Unterstützungen nur in dem Rahmen stattfinden, in dem sie von den Menschen benötigt werden.
In einem persönlichen Gespräch legen wir gemeinsam mit dem Betroffenen den persönlichen Hilfebedarf fest.

Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe gemäß  §§ 78, 90, 99 und 113 SGB IX.
Die Kosten hierfür werden nach Prüfung des Hilfebedarfs in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Stadt Krefeld übernommen.
Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich.

Folgende Kriterien sind zu erfüllen:


Angebot Alltagsbetreuung nach §45 SGB XI

Das Leistungsangebot orientiert sich an der Zielsetzung und den Grundsätzen des §45 SGB XI und der Richtlinie des Pflegestärkungsgesetzes.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen gewährt.


Angebot Soziotherapie

Anerkennung zur Abgabe soziotherapeutischer Leistungen nach § 37a SGB V.
Diese Leistungen werden über die Krankenkassen abgerechnet.
In Abgrenzung zum Betreuten Wohnen dient die Soziotherapie den schwer psychisch kranken Menschen dazu, die vorhandenen Hilfen kennenzulernen, zu akzeptieren und diese selbstständig in Anspruch zu nehmen.
Soziotherapie kann auch eingesetzt werden, um die Menschen an das BeWo heranzuführen oder im Falle der Überversorgung zu vermeiden.

 

Neue Schwerpunkte

Betreuung psychisch erkrankter Menschen mit Ess-Störungen
Betreuung psychisch erkrankter Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit